Vereinsstatuten
Die neuen Vereinsstatuten wurden in der Generalversammlung vom 23.10.2009 beschlossen.

Spielregeln

Talente-Tauschkreis NÖ
Obmann: Franz Holzer
Valkastr. 3/5/3  3100 St. Pölten
Tel.: 0664-7397 0283
e-mail: obmann(at)talente-noe.at

Spielregeln   Stand 1.4.2008

Durch die Eröffnung eines Tauschkontos kann sich ein Mitglied am Tauschen beteiligen, wobei folgende Regeln zu beachten sind:

(1) Die Eröffnung erfolgt dadurch, dass die/der zuständige Regionalkassier/in nach Erhalt der schriftlichen Beitrittserklärung und des € - Mitgliedsbeitrages das Vertrauensheft, versehen mit dem Gültigkeitsvermerk für das laufende oder weitere Kalenderjahre, zur Eigenkontoführung übergibt. Mit der Übernahme des Vertrauensheftes, welches als Dokument zu betrachten ist, akzeptiert das Mitglied die Spielregeln in der jeweils aktuell gültigen, auf der Homepage www.talente-noe.at veröffentlichten Fassung.

(2) Tauschen ist nur bis zu dem im Vertrauensheft angeführten Kreditrahmen, der in der Regel 1.000,00 Talente beträgt, möglich. Tauschteilnehmer mit überdurchschnittlich hohem Umsatz können einen diesem Umsatz angemessenen höheren Rahmen beim Vorstand beantragen.

(3) Für Guthaben und Kredit auf dem Talente-Konto werden keine Zinsen verrechnet.

(4) Im Vertrauensheft sind alle getätigten Tauschvorgänge zu verbuchen und durch Unterschrift des Tauschpartners zu bestätigen. Das Vertrauensheft darf nur während seiner Gültigkeit zum Tauschen verwendet werden. Nach Zahlung des jährlichen Euro-Mitgliedsbeitrages und des jährlichen Talentemitgliedsbeitrages wird die Gültigkeit von der/dem Regionalkassier/in verlängert. Bei dieser jährlichen Verlängerung der Gültigkeit des Vertrauensheftes wird der aktuelle Saldo des Mitgliedes vom/von der RegionalkassierIn erfasst. Das Mitglied ist verpflichtet im Falle eines Verlustes des Vertrauensheftes durch andere Unterlagen (z. B. Rekonstruktion seiner Tauschvorgänge mit Hilfe  seiner Tauschpartner) den Nachweis seines Saldos zu erbringen. Wenn zwischen Vorstand und Mitglied der gültige Saldo binnen zwei Wochen einvernehmlich nicht festgestellt werden kann, ist der Kassier berechtigt, den Saldo ausgehend von den vorhandenen Unterlagen durch Schätzung festzulegen. Die Arbeitskosten für die Feststellung des Saldos werden dem jeweiligen Mitglied in Talenten angelastet.

(5) Wenn während des Jahres zum Tauschen weitere Vertrauenshefte benötigt werden, können solche vom Mitglied beim/bei der RegionalbetreuerIn angefordert werden.

Das Tauschen mit Mitgliedern anderer Tauschkreise ist möglich, sofern mit diesen Tauschkreisen wechselseitige Außenkonten bestehen. Falls noch kein Außenkonto besteht, kann mit Einverständnis beider Tauschkreise ein neues Außenkonto in die Liste aufgenommen werden. Eine Liste dieser Tauschkreise wird einmal jährlich in der Marktzeitung und auf der Homepage veröffentlicht. Überregionales Tauschen ist in einem eigenen Vertrauensheft für überregionalen Tausch einzutragen. Ein solches Vertrauensheft wird ebenfalls von der/dem Regionalkassier/in ausgestellt, wenn es vom Mitglied verlangt wird. Dieses ist ein Jahr lang gültig und am Ende des Jahres der/dem Regionalkassier/in vorzulegen. Der Saldo dieses Außentauschvertrauensheftes wird dann am Jahresende im normalen Vertrauensheft verbucht und fließt somit in den Gesamtjahressaldo ein. Dann werden alle überregionalen Tauschvorgänge,  soweit es sich dabei um Schulden von Mitgliedern unseres Tauschkreises an Mitglieder anderer Tauschkreise  handelt, vom Vereinskassier einzeln auf den Konten der betreffenden Tauschkreise beim Talentetauschkreis NÖ gutgebucht. Soweit es sich um Guthaben von Mitgliedern unseres Tauschkreises gegenüber Mitgliedern anderer Tauschkreise handelt, reicht er die Buchungsscheine der anderen Tauschkreise oder sonstige dafür nach den Regeln dieser Tauschkreise erforderlichen Nachweise für die Guthaben bei diesen Tauschkreisen zur Verbuchung bei diesen TK´s ein. Diese buchen dann die entsprechenden Guthaben auf unserem Konto bei diesem TK gut und von dem Mitglied dieses TK, das die Schuld eingegangen ist, ab. Sollten von anderen Tauschkreisen die Gutbuchungen aus welchem Grunde immer nicht durchgeführt werden, können von KassierIn bzw. RegionalkassierIn bei Verlängerung der Gültigkeit die nicht akzeptierten Buchungen anderer TK´s dem Mitglied wieder abgezogen werden.  Es liegt in der Verantwortung der  VereinskassierInnen, die Klärung nichtakzeptierter Außentausch-Buchungen zu veranlassen.

(7) Schwere Verstöße gegen die Grundsätze und Spielregeln haben den Ausschluss aus dem Talente-Tauschkreis zur Folge. Dieser wird in diesem Falle vom Vorstand nach Anhörung des/der Betroffenen endgültig ausgesprochen. Bei Verdacht der missbräuchlichen oder betrügerischen Verwendung kann die Gültigkeit eines Vertrauensheftes ganz oder für eine bestimmte Frist bis zur Klärung des Verdachtes vom Vorstand widerrufen und dieser Widerruf in den Medien des Vereines zur Information der übrigen Mitglieder veröffentlicht werden.

(8) Die Regelung der gewerberechtlichen, steuerlichen und sozialversicherungs-rechtlichen Verhältnisse ist Sache der Teilnehmer/innen. Der Talente Tauschkreis haftet weder für an Teilnehmer/innen gerichtete Steuerforderungen noch für deren Forderungen aus ungedeckten Schadensfällen.

(9) Je ausgeglichener das Geben und Nehmen der einzelnen Teilnehmer/innen ist, desto besser funktioniert der Tauschkreis. Große Guthaben und hohe Schuldenbeträge bewirken ein Ungleichgewicht und sollten nach Möglichkeit abgebaut werden. Ein Guthaben kann nicht an Nicht-Mitglieder veräußert werden, ist nicht pfänd- oder verpfändbar. Guthaben kann aber einem anderen Tauschkreismitglied z.B. im Falle eines Austritts übertragen werden. Bei Tod eines Mitgliedes wird der Saldo (Guthaben oder Schuld) auf die/den Erbin/Erben übertragen, wenn sie/er die Mitgliedschaft mit allen Rechten und Pflichten übernimmt. Wird der/die Erbe/Erbin nicht Mitglied, erlischt ein eventuelles Guthaben und eine eventuelle Schuld ist aus der Verlassenschaft im Gegenwert in Euro an den Verein zu bezahlen.

(10) Will ein Mitglied aus dem Talente-Tauschkreis austreten, muss es dies dem Kassier schriftlich bekannt geben und vorher sein Konto auf Null bringen. Tut es dies nicht oder wird es ausgeschlossen oder gestrichen, verfällt ein eventuelles Guthaben. Eine eventuelle Schuld ist in Euro an den Verein zu bezahlen, falls das Konto nicht ausgeglichen wurde.

(11) Im Falle einer Auflösung des Vereines erlöschen sämtliche Talenteguthaben und Talenteschulden aus der Talentebuchhaltung des Vereines. Es besteht in diesem Fall kein Rechtsanspruch an den Verein oder andere Mitglieder.

(12) Der Vorstand behält sich vor, Einträge in der Marktzeitung, die den Grundsätzen des Vereines widersprechen, zurückzuweisen.

(13) Gebühren: Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt € 10,-- , wovon die Hälfte der Zentrale und die Hälfte der Regionalgruppe zugute kommt. Die Regionalgruppe kann auf die Einhebung ihres Anteiles verzichten, sodass der Mitgliedsbeitrag dann nur  € 5,-- beträgt. Die Einhebung des gesamten Mitgliedsbeitrages erfolgt grundsätzlich durch die Regionalgruppen beim Eintritt als Mitglied bzw. bei der jährlichen Verlängerung der Gültigkeit des Vertrauensheftes. Für den Verwaltungsaufwand wird den Mitgliedern jährlich ein Kostenbeitrag in Talenten verrechnet. Dieser beträgt 21,-- Talente. Davon gehen zwei Drittel an die jeweilige Regionalgruppe und  ein Drittel erhält der „Zentralverein“. Neue Mitglieder erhalten beim Eintritt in den Tauschkreis 20,-- Talente als Einsteigerbonus gutgeschrieben. Es wird ihnen im ersten Jahr der Mitgliedschaft kein Talentemitgliedsbeitrag abgebucht, sondern erst bei der ersten Verlängerung der Gültigkeit des Vertrauensheftes. Der Euro-Mitgliedsbeitrag ist jedoch vom ersten Mitgliedsjahr an zu begleichen. Im letzten Quartal eintretende Mitglieder zahlen keinen Euro-Mitgliedsbeitrag mehr für das laufende Jahr.

(14)  Dienstleistungen des Vereines für das einzelne Mitglied:

  • Auskunft und Beratung
  • Führung einer Website mit aktuellen Informationen und Ausdruckmöglichkeit von Formularen
  • Online-Marktzeitung und Angebot einer druckbaren Version
  • Zurverfügungstellung eines Online-Verwaltungssystems für die persönlichen  Daten und Markteinträge
  • Hilfestellung bei der Gründung eines regionalen Tauschkreises
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Organisation von Marktplätzen, Vorträgen, Veranstaltungen
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